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Antrag auf Suchgenehmigung in den LändernHessenGemäß einem gewonnen Rechtstreit muß das LDA-Hessen Genehmigungen für die Suche erteilen. In der Regel erhält man zunächst eine befristete Genehmigung zur klassischen Feldbegehung ohne Sonde. Nach einer Bewährungszeit erfolgt dann die Genehmigung der Nachforschung mit Sonde. Fundverbleib: Die Funde gehören hälftig dem Finder und dem Grundstückseigentümer Landesamt für Denkmalpflege Hessen Schloss Biebrich 65203 Wiesbaden Tel.: 0611/6906-0 Fax: 0611/6906-140 eMail: archaeologie.wiesbaden@denkmalpflege-hesssen.de Internet: www.denkmalpflege-hessen.de Rheinland-Pfalz In der Frage der Zusammenarbeit mit Sondengängern verfolgt RLP keine einheitliche Strategie. Während die Außenstellen Speyer und Trier Suchgenehmigungen erteilen nimmt Mainz und Koblenz eher eine ablehende Haltung ein. Fundverbleib: Archäologisch wertvolle Funde gehören dem Land, der Finder erhält sie jedoch als Dauerleihgabe zurück. Generaldirektion Kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer Kleine Pfaffengasse 10 67346 Speyer Tel.: 06232/6757-40 Fax: 06232/6757-60 Internet: www.archaeologie-speyer.de Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinisches Landesmuseum Trier Weimarer Allee 1 54290 Trier Tel.: 0651/ 9774-0 Fax: 0651/ 9774-222 Internet: www.archaeologie-trier.de Saarland Das Landesdenkmalmat des Saarlands erlaubt den Metallsondeneinsatz ausschließlich unter strengen Auflagen. So muß zum Beispiel während der Suche eine archäologisch geschulte Fachkraft anwesend sein welche die Ergebnisse dokumentiert. Darüberhinaus werden Genehmigungen für das Ausgraben von Funden nur erteilt wenn das Areal z.B. durch anstehende Baumaßnahmen bedroht ist. Eine Genehmigung für die "freie" Suche mit einer Metallsonde wird nicht erteilt. Landesdenkmalamt Am Bergwerk Reden 11 66578 Schiffweiler Tel.: 0681/501-2443 Fax : 0681/501-2478 eMail: poststelle@denkmal.saarland.de Internet: www.saarland.de/denkmal.htm |
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