Antrag auf Suchgenehmigung in den Ländern
Hessen
Gemäß einem gewonnen Rechtstreit muß das LDA-Hessen Genehmigungen für die Suche erteilen. In der Regel erhält man zunächst
eine befristete Genehmigung zur klassischen Feldbegehung ohne Sonde. Nach einer Bewährungszeit erfolgt dann die Genehmigung der Nachforschung mit Sonde.
Fundverbleib: Hessen hat seit 2011 ein Schatzregal. Das Amt kann innerhalb einer 3 monatigen Frist Anspruch auf die Funde erheben. Der Finder wird in diesem Fall jedoch entschädigt.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden
Tel.: 0611/6906-0
Fax: 0611/6906-140
eMail: archaeologie.wiesbaden@denkmalpflege-hesssen.de
Internet: www.denkmalpflege-hessen.de
Rheinland-Pfalz
In der Frage der Zusammenarbeit mit Sondengängern verfolgt RLP keine einheitliche Strategie.
Während die Außenstellen Speyer und Trier Suchgenehmigungen erteilen nimmt Mainz und Koblenz eher eine ablehende Haltung ein.
Fundverbleib: Archäologisch wertvolle Funde gehören dem Land, der Finder erhält sie jedoch als Dauerleihgabe zurück.
Generaldirektion Kulturelles Erbe
Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer
Kleine Pfaffengasse 10
67346 Speyer
Tel.: 06232/6757-40
Fax: 06232/6757-60
Internet: www.archaeologie-speyer.de
Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinisches Landesmuseum Trier
Weimarer Allee 1
54290 Trier
Tel.: 0651/ 9774-0
Fax: 0651/ 9774-222
Internet: www.archaeologie-trier.de
Nordrhein-Westfalen
In NRW werden Genehmigungen für Sondengänger erteilt. Jedoch muß auch eine Genehmigung bei der für einen Acker zuständigen Gemeinde beantragt werden. Für diesen Verwaltungsvorgang verlangern die Gemeinde jedoch Gebühren in Höhe von etwa 75 €. Je nach Größe des Wirkungskreis eines Sondengängers kann dies ins Geld gehen. Gesamtkosten in Höhe von 1.000 jährlich sind keine Seltenheit.
Fundverbleib: Da in NRW kein Schatzregal existiert gehört ein Fund zu 50% dem Finder und zu 50% dem Grundstückseigentümer.
Landesamt für Denkmalpflege in NRW
Internet:
Ansprechpartner für Westfalen
Saarland
Das Landesdenkmalmat des Saarlands erlaubt den Metallsondeneinsatz ausschließlich unter strengen Auflagen. So muß zum Beispiel während der Suche eine
archäologisch geschulte Fachkraft anwesend sein welche die Ergebnisse dokumentiert. Darüberhinaus werden Genehmigungen für das Ausgraben von Funden
nur erteilt wenn das Areal z.B. durch anstehende Baumaßnahmen bedroht ist.
Eine Genehmigung für die "freie" Suche mit einer Metallsonde wird nicht erteilt.
Landesdenkmalamt
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Tel.: 0681/501-2443
Fax : 0681/501-2478
eMail: poststelle@denkmal.saarland.de
Internet: www.saarland.de/denkmal.htm
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