Es hat sich bewährt im Vorfeld Kontakt mit der Denkmalbehörde aufzunehmen und später den Antrag gezielt an die Gesprächsperson zu adressieren. Dies verkürzt in aller Regel die Bearbeitungszeit. Zudem kann man erfragen, welche Gebiete prinzipell beantragt und genehmigt werden können. Es steht die Frage um Raum ob ein ganzer Landkreis beantragt werden kann, einzelne Gemeinden oder nur einzelne Gemarkungen.