Genehmigung für die Suche mit einem Metalldetektor

In Deutschland ist die Schatzsuche mit einem Metalldetektor erlaubt. Wer nach neuzeitlichen Dingen wie Geld oder Schmuck am Badessee oder Strand suchen will benötigt gemäß Gesetz in der Regel keine Suchgenehmigung.

Wer hingegen nach historischen und wisschaftlich relevanten Gegenständen und Schätzsen suchen will, der kann sich in den meisten Bundesländern hierfür eine Suchgenehmigung bei der Archäologie holen.

Solch eine Genehmigung hat einige Vorteile. Zum einen erhält man kostenlose Schulungen und Seminare. Zum anderen ist man in die wissenschaftliche Arbeit und in Projekte eingebunden und erhält hierdurch Zugang zu interessanten Fundstellen.

Diese Seite möchte darüber informieren wie man eine Suchgenehmigung beantragt und an wen man sich wenden muss. Da die Archäologie in Deutschland von Bundesland zu Bundesland etwas anders geregelt, ist haben wir für jedes Bundeland eine Unterseite erstellt. Bitte beachten Sie, dass diese Seite keine Rechtsberatung darstellt. Da sich Gesetze und Vorschriften ändern können, obliegt es Ihnen sich über die aktuellen Regeln in Ihrem Bundesland zu informieren.

Hier eine Aufstellung der Bundesländer:

Suchgenehmigung für Niedersachsen

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